§1 Name, Vereinszweck und Sitz

Der am 03.Januar 1993 unter dem Namen “Bayernfront Frieda” gegründete
FC Bayern-Fanclub soll den Zusammenhalt der Mitglieder als FC Bayern-Fans festigen und gemeinsame Unternehmungen ermöglichen, sowie durch seinen Kassenbestand unterstützen. Darüber hinaus macht es sich der Fanclub zur Aufgabe, durch Spendenaktionen wohltätige Zwecke zu unterstützen. Er hat seinen Sitz in Meinhard, Gaststätte “Klamotte”.
Die Bayernfront Frieda ist kein eingetragener Verein, sondern ein auf dem Fanclub-Register des FC Bayern München eingetragener Fanclub (e.F.).

§2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jeder FC Bayern-Fan werden, der sich zur Einhaltung der Satzung
    verpflichtet und durch den Vorstand zugelassen wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monates, in dem die Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben wird. Die Mitgliedschaft endet durch eine entsprechende schriftliche Erklärung des Mitgliedes oder durch Beschluss des Vorstandes jeweils zum Ende eines Halbjahres (30.06. oder 31.12.).
  2. Für besondere und langjährige Dienste kann die Ehrenmitgliedschaft ausgesprochen
    werden. Die Entscheidung über eine Ehrenmitgliedschaft muss immer im Einzelfall getroffen werden. Vorschläge, die vom Vorstand ausgearbeitet werden müssen, bedürfen dann noch der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung.

§3 Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind :

  1. Vorstand,
  2. erweiterte Vorstand,
  3. Mitgliederversammlung

§4 Vorstand

  1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden,
    dem Vergnügungswart und dem Kassenwart.
  2. Zum erweiterten Vorstand gehören der 2.Vergnügungswart, der 2. Kassenwart, der Homepagebeauftragte, drei Beisitzer und sofern vorhanden der Schriftwart.
  3.  Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung neu gewählt. Diese Wahl findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt, zu der durch Veröffentlichung in der Presse, Aushang an der Pinnwand Gaststätte “Klamotte” alle Mitglieder einzuladen sind. Wenn möglich erfolgen persönliche Einladung an jedes einzelne Mitglied per E-mail oder Post.
  4.  Der Vorstand hat für den reibungslosen Ablauf der Fanclub-Aktivitäten zu sorgen.

Er trifft sich in der Regel einmal monatlich.

§5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Fanclubs, die
satzungsgemäß nicht dem Vorstand vorbehalten sind, insbesondere Neubestellung des
Vorstandes und Satzungsänderungen.
Satzungsänderungen müssen mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich, in der Regel im Rahmen der
Jahreshauptversammlung, einzuberufen.

§6 Beitrag

  1. Die Mitglieder verpflichten sich, den monatlichen Beitrag von 2,50 € pünktlich zu
    zahlen. Vorrauszahlungen sind möglich. Durch die Mitglieder schuldhaft zu spät gezahlte Beiträge können durch Vorstandsbeschluss mit einem Säumniszuschlag belegt werden.
  2. Ab 01.Juli 1996 werden die Beiträge im Rahmen des Einzugsverfahren direkt vom
    Bankkonto der Mitglieder jeweils halbjährlich im Februar und im Juli eines jeden Kalenderjahres abgebucht. Die Teilnahme am Einzugsverfahren ist freiwillig. Insbesondere Schüler ohne eigenes Bankkonto haben weiterhin die Möglichkeit, den monatlichen Beitrag in bar an ein Vorstandsmitglied zu zahlen.
  3. Ehrenmitglieder und Mitglieder ab dem 65.Lebensjahr sind ab dem Folgejahr der Ernennung bzw. der Vollendung des 65.Lebensjahres beitragsfrei.

§7 Ausschluss von Mitgliedern

Bei groben Verletzungen der Fanclub-Satzung oder aus sonstigen triftigen Gründen
(z.B. fanclubschädigendes Verhalten) kann der Vorstand Mitglieder mit Wirkung zum
jeweiligen Monatsletzten aus dem Fanclub ausschließen.
Mitglieder, welche mehr als ein Jahr Beitragsrückstand aufweisen, können ebenfalls
ausgeschossen werden. Dieser Ausschluss erfolgt in der Regel rückwirkend.
Diese Mitglieder erhalten per Brief eine zweiwöchige Erklärungsfrist, in der sie sich
bezüglich ihrer Mitgliedschaft schriftlich oder mündlich beim 1. Vorsitzenden äußern
müssen. Erfolgt innerhalb dieser zwei Wochen keinerlei Stellungnahme, wird die
Mitgliedschaft zu dem vom Vorstand bestimmten Monatsletzten beendet.
Den Ausschluss muss der Vorstand mit einer einfachen Mehrheit beschließen. Die
gezahlten Beiträge verbleiben in solchen Fällen beim Fanclub.

§8 Vergütungen

Die Vorstandsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeiten keinerlei Vergütung. Bare Auslagen
werden erstattet.
Lediglich der 1.Vorsitzende erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 50,- €, mit der die Kosten für Büromaterialien, Kopien, Telefon-, Fax- und Internetgebühren abgegolten sind.

§9 Sonstige Satzungsbestimmungen

  1. Mitteilungen des Vorstandes werden in der Fanclub-Gaststätte “Klamotte” an der
    dort angebrachten Pinnwand zum Aushang gebracht.
  2. Bei Abstimmungen über Fanclub- Angelegenheiten entscheidet die einfache Mehrheit
    der Anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Abstimmungen werden per Handzeichen vorgenommen, sofern nicht eine geheime Abstimmung gewünscht wird.

§10 Auflösung des Fanclubs

  1. Falls eine Auflösung des Fanclubs “Bayernfront Frieda e.F.” seitens der Mitglieder
    beantragt wird, müssen bei der zu diesem Zweck besonders anberaumten Versammlung mindestens die Hälfte der listen- bzw. karteimäßig geführten Mitglieder für diesen Antrag stimmen. Als aufgelöst gilt der Fanclub jedoch erst dann, wenn nach Abstimmung keine 25 Mitglieder mehr vorhanden sind, die den Fanclub weiterführen möchten.
  2. Sollte der Fanclub aufgelöst werden, wird der noch verbliebene Kassenbestand einem
    wohltätigem Zweck zugeführt.

Eschwege, 09.Januar 2010
Matthias Schott / 1. Vorsitzender